Ein deutsches Gericht hat Samsung verboten das Galaxy Tablet zu verkaufen da es nach Meinung der Richter dem iPad viel zu ähnlich ist. Im Falle einer Zuwiederhandlung droht Samsung eine Strafe von 250’000 Euro. Jetzt hat sich erstmals Samsung zum Fall geäussert.
Samsung ist inbesondere sehr darüber enttäuscht dass es vor dem Verkaufsverbot keine Anhörung gab und hat bei Reuters dazu eine Stellungnahme veröffentlicht. Der deutsche Blogger Florian Müller hat sich eingehend mit dem Fall beschäftigt und ist zum Schluss gekommen dass eine Anhörung im Falle einer einstweiligen Verfügung gar nicht notwendig ist. In einem Blogeintrag legt er seine Argumente ausführlich dar.
Hier in der Schweiz ist das Galaxy Tablet nach wie vor erhältlich und der Fall zeigt sehr schön dass es auch einige Vorteile hat wenn ein Land nicht in der EU ist. Wer das Tablet unbedingt braucht kann ansonsten auch noch auf die Niederlande ausweichen denn auch dort gelten etwas andere gesetzliche Bestimmungen und das Tablet wird dort weiterhin verkauft, zumindest noch.
Viele Nutzer sind aber wohl zu Recht der Meinung dass die Entscheidung der Richter überzogen ist und das sich die Geräte nicht so stark ähneln dass es ein Verkaufsverbot rechtfertigen würde. Letzten Endes leiden wieder einmal die Kunden unter einer schwer nachvollziebaren richterlichen Entscheidung die in letzer Konsequenz auch die Marktvielfalt einschränkt. Es stellt sich wirklich die Frage ob dieser Fall nicht anders zu lösen wäre.
via golem.de
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